Geburtshaus: Unterschied zwischen den Versionen
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[33] Feststellungen im Urteil des Bezirksgerichtes Braunau Zl. 2 C 406/83 vom 9.4.2984, ebenso im Urteil des Kreisgerichtes Ried in Innkreis als Berufungsgericht vom 28.9.1984, Zl. R 214/84 | [33] Feststellungen im Urteil des Bezirksgerichtes Braunau Zl. 2 C 406/83 vom 9.4.2984, ebenso im Urteil des Kreisgerichtes Ried in Innkreis als Berufungsgericht vom 28.9.1984, Zl. R 214/84 | ||
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Version vom 24. September 2013, 17:03 Uhr
Inhaltsverzeichnis
Vorstadt 219 - Salzburger Vorstadt 15
Das Haus, in dem Adolf Hitler am 20. April 1889[1] geboren wurde[2], aber nur für kurze Zeit lebte[3], hat eine lange Geschichte. Nach Franz Martin, Braunauer Häuserchronik (Salzburg 1943), bestand es ursprünglich aus zwei Gebäuden, deren Besitzer bis ins 17. Jahrhundert nachweisbar sind. Es war eine "freieigene Behausung in der Vorstadt mit der darauf haftenden realen Bierbräugerechtsame[4] nebst Schank- und Gastungsrecht [5], dann Stadel, Stallung und Sudhaus." Seit 1826 hatte es die Anschrift "Vorstadt 219", erst 1890 erfolgte die Umbenennung in "Salzburger Vorstadt 15".
Das Haus war seit 1888 [6] je zur Hälfte im Besitz von ‘‘‘Franz Xaver‘‘‘ und ‘‘‘Helene Dafner‘‘‘, die darin ein Gasthaus führten. Am 17. Oktober 1890 starb Franz Dafner [7] an "Abzehrung" [8], sein Hälfteanteil wird der Witwe zugeschrieben [9]. Sie führte, 1891 in zweiter Ehe mit ‘‘‘Jakob Bachleitner‘‘‘ [10] verheiratet, das Gasthaus [11] unter dem Namen "Zum Hirschen" [12] bis Ende 1912 [13] weiter.
Am 18. 12. 1912 wurde das Objekt an Josef Pommer aus Laab bei Braunau zum Preis von 58.000 Kronen [14] verkauft [15]. Das Gasthaus wurde unter dem Namen "Zum braunen Hirschen" ab Sonntag, 15.12. 1912 [16] wiedereröffnet und weiter geführt [17], wobei bemerkenswert ist, dass dieser Gasthausname nicht an der Fassade des Hauses angebracht war. Seit Ende 1912 ging man also "zum Pommer", womit natürlich nicht ein Gasthausname "Zum Pommer" - schon überhaupt nicht die Verbindung mit einem Bewohner der Landschaft Pommern - gemeint war. Der Name "Zum (braunen) Hirschen" wurde nämlich nicht populär, da es in Braunau ein Gasthaus mit dem Namen "Zum Goldenen Hirschen" gab und somit eine Verwechslungsmöglichkeit bestand. Die Lokalität war einfach der "Gasthof des Josef Pommer", wie auch auf der Fassade geschrieben stand.
1938 [18] wurde das Haus von Martin Bormann [19] im Auftrag der NSDAP um den vierfachen Verkehrswert [20] gekauft [21], saniert [22] und zu einem Kulturzentrum mit Volksbücherei umgestaltet [23]. Mit Schreiben vom 20. Juli 1938 [24] teilte die „Zentralstelle für Denkmalschutz im Ministerium für innere und kulturelle Angelegenheiten“ trotz des inzwischen erfolgten Verkaufs an Martin Bormann den Vorbesitzern Josef und Maria Pommer mit, dass das Haus Nr. 219 unter Denkmalschutz gestellt sei. Von Frühjahr 1943 bis Herbst 194 fanden in der "Braunauer Galerie im Führer-Geburtshaus" Ausstellungen statt, in denen Bilder und Plastiken von Künstlern aus Braunau und der näheren Umgebung gezeigt wurden.
Unmittelbar nach der Befreiung Braunaus durch amerikanische Truppen am 2. Mai 1945 versuchte ein deutscher Stoßtrupp, Hitlers Geburtshaus in die Luft zusprengen, doch vereitelten US-Soldaten diesen Angriff [25]. Am 1. November 1945 wurde "an der Stätte, von der aus einst Hitler in die Welt trag" [26] eine Ausstellung eröffnet, die den Besuchern besonders das Grauen der Konzentrationslager zeigen sollte.
1946/47 war die Bank für Oberösterreich und Salzburg von der US-Militärregierung zum Verwalter bestellt,1947/50 das Gemeindeamt der Stadt Braunau vom Amt der OÖ. Landesregierung zum treuhänderischen Verwalter. Mit Urteil des Landesgerichtes Linz als Volksgericht vom 19. 12. 1951 wurde das gesamte Vermögen des Martin Bormann zu Gunsten der Republik Österreich für verfallen erklärt. [27]
Auf Grund des Vergleiches vor der Rückstellungskommission beim Landesgericht Linz vom 16. 1. 1954 erhielt Kreszentia Pommer, die Erbin nach Josef und Maria Pommer, die Liegenschaft gegen Zahlung eines Betrages von 150.000 Schilling [28] in ihr Eigentum zurück [29]. Der genannte Betrag floss der Konkursmasse nach Martin Bormann und somit der Republik Österreich, welcher das Vermögen des Martin Bormann verfallen war, zu [30].
Durch Schenkungsvertrag vom 31. 12. 1977 ging das Eigentum von Kreszentia Pommer auf ihre Tochter Gerlinde Pommer über [31]. Das gesamte Ensemble „Salzburger Vorstadt“, also auch das Haus Salzburger Vorstadt 15, steht seit 1993 unter Denkmalschutz [32].
Nach der Rückstellung an Kreszentia Pommer mietete das Stadtamt Braunau das Gebäude zur Unterbringung von Schulklassen an. Als die Schulraumnot im Laufe der Jahre durch Neubauten gelindert war, diente das Gebäude bis 1965 zur Unterbringung der Stadtbücherei. Nachdem in den späten Sechzigerjahren Ideen über eine kommerzielle sogenannten Hitlerhauses zu weltweitem Aufsehen geführt hatten, entschloss sich die Stadtgemeinde Braunau am Inn, das Haus nicht mehr weiter anzumieten.
In der Folgezeit vermietete es die Eigentümerin kurz als Ausweichquartier für eine Bank, später wurden einige Klassen der als städtische Schule gegründeten Höheren Technischen Lehranstalt hier untergebracht (1970 -1976). Immer wieder meldeten sich bei der Eigentümerin Interessenten für Miete oder Kauf des Hauses. Da die Stadtgemeinde Braunau am Inn befürchtete, dass bei einer Veräußerung des Hauses letztlich eine "Nazikultstätte" in dem Haus errichtet werden könnte, trat man an die Republik Österreich heran, dass diese das Objekt anmiete [33]. Die Verhandlungen mündeten schließlich im Mietvertrag vom 17. 5. 1972, der – ursprünglich auf eine Laufzeit von 10 Jahren ausgelegt - immer wieder verlängert wurde, ohne dass die §§ 5 bzw. 7, welche bauliche Veränderungen bzw.die Nutzung des Objekts betreffen, geändert wurden.
Nach dem Neubau der HTL fand 1977 bis September 2011 die "Lebenshilfe" eine Bleibe im Haus Salzburger Vorstadt 15 und führte dort Werkstätten, einen Shop sowie eine Tagesheimstätte für behinderte Menschen, "Menschen mit besonderen Bedarfen".
Seit Oktober 2011 steht das Haus leer, der Mietvertrag ist aufrecht.
[1] Vgl. http://www.matricula.findbuch.net/php/view2.php?ar_id=3670&be_id=924&ve_id=97578&countTaufindex im TaufbuchXIX, 30. 6. 1881 – 31. 12. 1891, PfmB13GXXX03_00176.jpg (eingesehen am 26. 01. 2013)
[2] Laut Innviertler Heimatkalender 1939,Seite 38, "in einem Zimmer des 2. Stockes"
[3] Neue Warte am Inn 19. 4. 1939, http://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?aid=nwi&datum=19390419&seite=2&zoom=33: "Bald nach der Geburt … verzogen die Eltern allerdings in …" Laut Innviertler Heimatkalender 1939, Seite 39, übersiedelte die Familie am 31. März 1890 nach Groß-Schönau in Niederösterreich, am 31.August 1892 nach Passau, dem nächsten Dienstort von Alois Hitler. Franz Jetzinger: Hitlers Jugend. Phantasie, Lügen - und die Wahrheit. Europaverlag Wien 1956, S. 57f. hält die Angaben über die Übersiedlung nach Groß-Schönau für"irgendein Missverständnis", zumal ja Angela Hitler (28. 7 1883 – 30.10. 1949) nachweisbar bis 18. Juni 1892 die Schule in Braunau besucht habe.
[4] In der Österreichischen historischen Brauereitopographie www.brautopo.at(eingesehen am 23. 12. 2012) ist es als Brauerei Schweibenwang "Zum Hirschen" verzeichnet, als deren Besitzer Michael (ab 1852), Johann (ab1862) und Thomas (ab 1872) Scheibenwang auch bei Martin, Häuserchronik, Seite36 genannt sind. Die Brauerei wurde nach www.brautopo.at m Jahre 1875 eingestellt, das Gast- und Schankgewerbe bestand weiterhin.
[5] Die radizierte Gewerbeberechtigung "Bierbrauersgerechtigkeit nebst Schank und Gastung" wurde 1980 gelöscht.
[6]Bezirksgericht Braunau: Grundbücherliche Einverleibung des Eigentumsrechts am13. 12. 1888 auf Grund des Kaufvertrags vom 6. Dezember 1888
[7] Nachruf sowie Dankanzeige in der Neuen Warte am Inn vom 25. Oktober 1890
[8] Totenbuch der Pfarre Braunau 1889 – 1891, S. 13
[9]Bezirksgericht Braunau: Grundbücherliche Einverleibung des Eigentumsrechts am2. 5. 1891 auf Grund der Einantwortung vom 6. Februar 1891
[10] Im Braunauer Kalender 1910, S. 93, wird "Bachleitner Hel., Gastwirtin" angegeben; vgl. [[1]] (eingesehen 23. 12. 2012)
[11]Bezirksgericht Braunau: Jakob Bachleitner war auf Grund der Ehepakte vom 22.12. 1891 Hälfteeigentümer durch Einverleibung des Eigentumsrechtes am 22. 1. 1892
[12] Neue Warte am Inn vom 14. 12. 1912,Seite 4. Im Urteil des Bezirksgerichts Braunau Zl. 2 C 406/83 vom 9. 4.1984 wird schon für den Zeitraum vor 1912 die Bezeichnung "Zum braunen Hirschen "festgehalten
[13]Bezirksgericht Braunau: Auf Grund der Einantwortungsurkunde nach Jakob Bachleitner vom 2. Mai 1905 war Helene Bachleitner mit Beschluss vom 18. Mai1905 wieder Alleineigentümerin. Auf Grund der Einantwortungsurkunde vom 17.Dezember 1912 wurde das Eigentumsrecht zu je einem Drittel für Maria Auer, Anna Dafner und Josef Dafner einverleibt.
[14] Neue Warte am Inn vom 14. 12. 1912,Seite 4
[15]Bezirksgericht Braunau: Auf Grund des Kaufvertrages vom 18. Dezember 1912 wurde am 9. Jänner 1913 das Eigentumsrecht je zur Hälfte für Josef Pommer und Maria Pommer einverleibt.
[16] Neue Warte am Inn vom 14. 12. 1912,Seite 4, und vom 28. 12. 1912, Seite 14 ("Zum braunen Hirschen")
[17] Neue Warte am Inn vom 24. 9. 1920,Seite 4, ist vom "Gastwirt Herrn Pommer, 'zum braunen Hirschen' ",die Rede
[18| Kaufvertrag vom 23. Mai 1938 zwischen "Martin Bormann, Reichsleiter der N.S.D.A.P. im Obersalzberg als Käufer einerseits und Josef Pommer, Gastwirt und Hausbesitzer in Braunau am Inn No. 219 und Frau Maria Pommer, dessen Gattin ebenda als Verkäufer andererseits". Der beiderseits vereinbarte Kaufschilling betrug 150.000 RM, wovon bei Vertragsunterzeichnung RM 100.000 in bar bezahlt wurden; der Rest von RM 50.000 war "nach ausgewiesener Bezahlung einer allfällig vorgeschriebenen Wertzuwachsabgabe beziehungsweise des Landeszuschlages oder amtlichen Ausweis der Freiheit von einer solchen Abgabe an die Verkäufer je zur Hälfte zu entrichten". Gemäß Punkt V. des Kaufvertrages hatte der Käufer sämtliche Kosten für die Errichtung des Vertrages, dessen Intabulation und die Übertragungsgebühren zu berichtigen, die Wertzuwachsabgabe beziehungsweise der Landeszuschlag war von den Verkäufern zu ungeteilter Hand zu tragen.
[19] Grundbücherliche Einverleibung des Eigentumsrechts für Martin Bormann auf Grund des Kaufvertrages vom 23. Mai 1938, Bezirksgericht Braunau, 23. Mai 1938
[20] So Wolfgang Simböck: Unterlagen zur Ausstellung "Als glückliche Bestimmung gilt es mir heute. Braunau und der Nationalsozialismus" , 16. 09. – 01. 10. 1994, Bezirksmuseum Herzogsburg Braunau. Ingeborg Münzing: Es gibt kein Bier im Hitler-Haus. In: Frankfurter Rundschau Nr. 35, 10. Februar 1968, nennt den doppelten Verkehrswert und als Betrag, der bezahlt wurde, "weit über 100 000 Mark".
[21] Im oben genannten Artikel erwähnt Münzing, dass durch NSDAP-Dienststellen Druck auf die Familie Pommer ausgeübt wurde: "Wenn Pommer nicht endlich verkaufe, dann müsse man andere Maßnahmen ergreifen".
[22] Münzing nennt eine Investitionssumme von "weiteren 100 000 Mark"
[23]Sapnicka Harry: Oberösterreich, als es „Oberdonau“ hieß. Linz, OÖ Landesverlag 1978, S. 383 nennt den 20. April 1943 als Eröffnungstag.
[24| Schreiben der Zentralstelle für Denkmalschutz im Ministerium für innere und kulturelle Angelegenheiten, Wien, 20. Juli 1938, Z. 22178/Dsch/1938, unter dem selbem Datum dem Landeskonservator in Linz zur Kenntnisnahme übermittelt
[25] Fink Hans: Das Kriegsende 1945 am Inn. In: Heimat am Inn. Herausgegeben von Rudolf Vierlinger, Simbach am Inn. Simbach 1972, S. 10
[26] Oberösterreichische Nachrichten, 3. November 1945
[27] Grundbücherliche Einverleibung des Eigentumsrechts für die Republik Österreich auf Grund des Urteiles des Landesgerichtes Linz als Volksgericht vom 19. 12. 1951, Bezirksgericht Braunau, 5. Mai 1952
[28] Je ein Drittel war bei Unterfertigung des Vergleichs, binnen 3 Monaten und binnen 9 Monaten nach Abschluss des Rückstellungsvergleiches zu bezahlen.
[29] Im Urteil des Bezirksgerichts Braunau Zl. 2 C 406/83 vom 9. 4. 1984 werden der Betrag von 100.000 Schilling und dieser Ablauf genannt. Münzing schreibt von einem Betrag von "50 000 Schilling (nur knapp 8 000 Mark)", den die Familie für die Rückstellung habe bezahlen müssen
[30] Feststellung im Urteil des Bezirksgerichts Braunau Zl. 2 C 406/83 vom 9. 4.1984
[31] Grundbücherliche Einverleibung des Eigentumsrechts für Gerlinde Pommer aufGrund des Schenkungsvertrages vom 31. 12. 1977, Bezirksgericht Braunau, 27. 2. 1978. Vgl. GroßpointnerAuguste: Braunauer Häuserchronik 1942 – 1982 (private maschinschriftl. Zusammenfassung), S. 35
[32] Bescheid des Bundesdenkmalamtes vom 11. Oktober 1993, GZ 19.310/4/93
[33] Feststellungen im Urteil des Bezirksgerichtes Braunau Zl. 2 C 406/83 vom 9.4.2984, ebenso im Urteil des Kreisgerichtes Ried in Innkreis als Berufungsgericht vom 28.9.1984, Zl. R 214/84
NSDAP kauft Geburtshaus
"Vom Geburtshaus des Führers. Nach längeren Verhandlungen mit den bisherigen Besitzern, den Ehegatten Pommer, wurde nunmehr das Geburtshaus des Führers von Seiten des NSDAP angekauft. Die Betreuung des Hauses erfolgt bis auf weiteres durch die Kreisleitung der NSDAP Braunau. Die Kaufliegenschaft umfaßt sämtliche Gebäude einschließlich des Sommerkellers, nicht aber die bisher zum Hause gehörigen landwirtschaftlichen Gründe."
Neue Warte am Inn, 25.05.1938
Das Hitler-Haus als Galerie
Ort | Termin | Ausstellende Künstler/Thema |
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Braunauer Galerie im Führer Geburtshaus | 7. bis 28. Februar 1943: | Kunstausstellung Braunau am Inn
Ausgestellte Gemälde und Skulpturen von Professor Hugo v. Preen, Braunau; Professor Emil Reynier und Franziska Esser-Reynier; Martin Stachl, Braunau; Emmy Woitsch, Ried; Hermann Honermann, Braunau; Anton Filzmoser, Braunau; Resl Lechner, Braunau; Rupert Rothböck, Mauerkirchen. In der Glasvitrine: Porzellanfiguren, ausgeführt von der Staatlichen Porzellan=Manufaktur Nymphenburg. |
Braunauer Galerie im Führer Geburtshaus | 3. März 1943 | Eröffnung Sonderschau "Sepp Nöbauer
Skizzenblätter aus drei Feldzügen. |
Künstlerbund Oberdonau | 16. April bis 14. Mai 1943 | Ausstellung im Führergeburtshaus in Braunau am Inn
Leo Adler, Linz; Robert Angerhofer, Linz; Otto Binder, Linz; Franz Freiherr v. Blittersdorff, Bad Ischl; Richard Diller, Linz; Vilma Eckl, Linz; Fritz Fröhlich, Dürnberg; Wilhelm Fischer, Krummau; Johann Fladerer, Kneiding; Franz Glaubacker, Linz; Walter Gabler, Ried; Karl Hayd, Linz; Johann Hazod, Linz; Paul Ikrath, Linz; Walther Ister, Linz; Oskar Just, Hinterstoder; Alfred Kubin, Wernstein; Resl Lechner, Braunau; Anton Lutz, Linz; Alfred Mutter, Linz; Ernst Aug. Frh. v. Mandelsloh, Gmunden; Eva Molineus-Paszthory, Wien; Franziska Newald, Linz; Franz Hagen Öhner, Linz; Alfons Ortner, Linz; Margarethe Pausinger, Lambach; Hans Pollack, Linz; Marieluise Poschacher, Wien; Georg Rudolph, Bad Aussee; Karl Anton Reichel, Wien;Karl Reisenbichler, Salzburg; Karl Rössing, Berlin;Walter Schauberger, Gmunden; Wilhelm Schückel, Linz; Rudolf Schüller, Linz-Gründberg; Alfons Schuster, Bad Hall; Emmi Schuster-Lang, Krummau; Carl von Seewald, Linz; Julius Seidl, Linz; Emi Lindenbach-Sommerhuber, Admont; Rudolf Steinbüchler, Linz; Heinrich Tahedl, Niederzirking; Wilhelm Traeger, Linz; Hans Weibold, Linz; Marianne Woitsch, Linz; Hans Wunder, Linz |
Kulturamt der Stadt Braunau a. Inn | 1. bis 29. Juni 1943 | Ausstellung "Franz Xaver Weidinger"
Zwei Aquarell-Zyklen "Winterreise" – "Oberschlesienfahrt" |
Braunauer Galerie (Städtisches Kulturamt | 15. bis 31. August 1943 | Ausstellung "Deutsche Kupferstecher der Gegenwart"
Andre Wilfriede, München; Beier Ottohans, München; Loßmann Alfred, Wien; Frank Hans, Wien; Frank Leo, Wien; Friedrich Alexander, Hamburg; Hacke Rudolf, Berlin; Ilgenfritz Heinrich, Berlin; John Hans, Berlin; Kaupsch Karl, Königswusterhausen; Klinkert Walter, Berlin; Kraaz Gerhard, Berlin; Lorber Ferdinand, Wien; Michel Karl, Berlin; Ranzoni d. J. Hans, Wien; Schimek Herbert Toni, Wien; Schwärzler Karl, Wien |
Braunauer Galerie im Führer-Geburtshaus | 17. Okt. bis 14. November 1943 | Ausstellung "4 Oberdonauer Maler"
Franz Glaubacker, Hans Pollack, Georg Rudolph, Trude Payer |
Braunauer Galerie im Führer-Geburtshaus | 1. bis 30. Januar 1944 | Graphische Sonderschau Prof. H. Mayrhofer, Passau
und seine Meisterschülerinnen Dore von Baumbach, Ruth Dolmetsch, Gretli Fuchs |
Braunauer Galerie im Führer-Geburtshaus | 6. Feber bis 5. März 1944 | Kollektiv-Ausstellung Josef Karl Nerud, Braunau - Simbach |
Braunauer Galerie im Führer-Geburtshaus | 12. März bis 2. April 1944 | Hermann Honermann1
Aquarelle und Zeichnungen aus dem Osten. |
Braunauer Galerie im Führer-Geburtshaus | 16. April bis 14. Mai 1944 | Sonderschau Leo Adler, Linz
Handzeichnungen |
Braunauer Galerie im Führer-Geburtshaus | 16. Juli bis 13. August 1944 | Robert Angerhofer, Hinterstoder; Toni Hofer, Linz; Anton Lutz, Linz; Hans Schmidinger, Linz |
1 laut autobiographischen Anmerkungen im Ausstellungsführer wurde Honermann am 5. Februar 1915 in Lünen in Westfalen geboren
Gerichtsurteil gegen Anbringung einer Tafel
Im Namen der Republik!
"Das Bezirksgericht Braunau am Inn hat durch Dr. Leopold Heinrich AMMERER als Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Gerlinde POMMER, Angestelle, Palmstraße 5, 5280 Braunau am Inn, vertreten durch Dr. Florian Lackner, Rechtsanwalt in Braunau am Inn, wider die beklagte Partei REPUBLIK ÖSTERREICH, vertreten durch die Finanzprokurator, Singerstraße 17-19, 1011 Wien, wegen Unterlassung (Streitwert S 20.000,-) nach dem am 9.4.1984 durchgeführten mündlichen Streitverhandlung zu Recht erkannt:
Die beklagte Partei ist schuldig, die Anbringung einer Marmortafel am Hause, Salzburger Vorstadt 15, auf welcher auf die Schrecken des Faschismus hingewiesen wird, zu unterlassen bzw. die Anbringung einer solchen Tafel nicht zu dulden.
Die beklagte Partei ist weiters schuldig, der klagenden Partei die mit S 8.586,-- (darin S 710,-- Barauslagen und S 716,--UST.) bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen."
Bezirksgericht Braunau am Inn, 9.04.1984, Dr. Heinrich Ammerer
Salzburger Vorstadt unter Denkmalschutz
"Bescheid:
Das Bundesdenkmalamt hat entschieden:
Spruch
Es wird gemäß § 3 Abs.1 des Bundegesetzes vom 25. September 1923, BGBL.Nr.533/23 (Denkmalschutz), in der Fassung der Bundesesetze BGBL.Nr. 92/1959, 167/1978 und 473/1990, festgestellt, daß die Erhaltung des Ensembles "Salzburger Vorstadt in Braunau am Inn, ger.- und pol. Bezirk Braunau am Inn Oberösterreich, bestehend aus folgenden Gebäuden, im Sinne des § 1 Abs.1 des zitierten Gesetzes als Einheit im öffentlichen Interesse gelegen ist:...
Wien, am 11. Oktober 1993
Der Präsident: Sailer"
Presseerklärung zur weiteren Nutzung von Bgm. Mag. Hannes Waidbacher
Einleitend sei das Faktum hervorgehoben, dass das Haus Salzburger Vorstadt 15, in dem Adolf Hitler geboren wurde, in Privatbesitz steht und seit vielen Jahren vom Bundesministerium für Inneres angemietet ist. Untermieter ist die Stadtgemeinde Braunau am Inn, die bis September 2011 der Organisation „Lebenshilf eOberösterreich“ die Räumlichkeiten zur Betreuung geistig und körperlich beeinträchtigter Mitmenschen überlassen hatte. Dieser Verwendungszweck war für das Haus und seine Geschichte geradezu ideal und hatte sich außerordentlich gut bewährt.
Da dringend notwendige Um- und Einbauten zur behindertengerechten Ausstattung des Hauses nicht möglich waren,musste die Lebenshilfe neue, den modernen Anforderungen entsprechende Räumlichkeiten suchen. Seit September 2011 steht das Haus daher leer, der Mietvertrag ist aber weiterhin zu erfüllen.
Bgm. Mag. Johannes Waidbacher hält dazu klar fest, dass dieses Haus niemals eine Wallfahrtsstätte für ewig Gestrige werden darf. Es sei auch nicht seriös, wenn Personen, Gruppierungen oder Medien den Eindruck erwecken, als ob sich das Haus bereits im Eigentum der öffentlichen Hand befände und es nur an politischem Mut fehle, sich der Geschichte zu stellen. Bgm. Mag.Waidbacher betont, dass Grundlage für alle Überlegungen das gemeinsame Bestreben aller Beteiligten sein muss, für das Haus eine sinnvolle und zweckmäßige Nachnutzung zu finden. Letztendlich liegt diese Entscheidung beim Bundesministerium für Inneres und beim Liegenschaftseigentümer.
Dass die Stadt Braunau sehr wohl Verantwortung für den Umgang mit der jüngeren Geschichte trägt, zeigen beispielhafte Maßnahmen: So wurde auf Veranlassung des ehemaligen Bürgermeisters Gerhard Skiba im Jahr 1989 ein Mahnstein aus Granit aus dem ehemaligen KZ Mauthausen vor dem Haus gesetzt.
Vor dem Mahnstein findet alljährlich Anfang Mai eine von der Stadt, dem Verein „Mauthausen aktiv“ und dem Verein für Zeitgeschichte organisierte Gedenkfeier für die Opfer von Krieg und Nationalsozialismus statt.
Seit 21 Jahren werden mit wesentlicher Unterstützung der Stadt die Braunauer Zeitgeschichte-Tage abgehalten, die sich mit der jüngeren Geschichte befassen.
Ein Jägerstätter-Park im Krankenhausareal wurde geschaffen – im Gedenken an den im Bezirk Braunau geborenen Franz Jägerstätter, der als Wehrdienstverweigerer 1943 hingerichtet wurde.
Die Stadt Braunau setzt sich zudem für andernorts oft ausgegrenzte Roma und Sinti ein: Sie betreibt mit dem Verein „RoSi“ einen Rastplatz für durchreisende Roma und Sinti und schafft damit eine geordnete Möglichkeit des Campierens. Eine solche Einrichtung gibt es nur zweimal in Österreich. Diese Initiative wurde im Jahr 2002 von der oö. Gesellschaft für Kulturpolitik und der SPÖ Oberösterreich mit der Verleihung des Inter-Kultur-Preises, vom Land Oberösterreich im Jahr 2003 mit dem Menschenrechts-Preis und im Jahr 2008 mit der Verleihung des Floriani-Preises für couragiertes Eintreten für ausgegrenzte Minderheiten ausgezeichnet.
Presseerklärung der Stadt Braunau, 24.09.2012